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Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die in den Mutterpass eingetragen werden, kann ich, bis auf die Termine mit Ultaschalluntersuchungen durchführen. Die Vorsorgeuntersuchungen entsprechen, mit Ausnahme der o.g. Ultraschalluntersuchungen, denen des Gynäkologen/in, d.h. ich kontrolliere:
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Stand Juli 2002 webmaster@storchennest-nord.de |
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